Rechliches-Impressum – Kurzimpressum

 

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Der §5 des TMG (Telemediengesetz) verpflichtet Internetseiten zu einem Impressum. Die dort geforderten Informationen befinden sich in diesem Bereich hier („Rechliches-Impressum“)…

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Auszug aus Wikipedia

ImprWikipedia - Rechliches-Impressumessum

Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben enthalten sein, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur.

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Nachdem sich das Internet in den 1990er Jahren der breiten Öffentlichkeit öffnete und das World Wide Web populär wurde, ergab sich die Forderung nach einem eindeutigen Impressum im deutschsprachigen Raum etwa im Jahre 2002.

(…)


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